Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstelle ich, in Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihre Jahresabschluss (Einnahmen-Überschussrechnung oder Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bzw. Bilanz) der die Grundlage der Besteuerung durch das Finanzamt darstellt.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 müssen fast ausnahmslos alle bilanzierenden Unternehmen Ihren Jahresabschluss auf elektronischem Weg, in einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie, an das Finanzamt übermitteln. Bereits während der unterjährigen Buchhaltung werden Ihre Zahlen von mir so aufbereitet, dass die sog. E-Bilanz keine Hürde mehr für Ihr Unternehmen darstellt. Hier brauchen Sie sich um nichts zu kümmern! Die Übermittlung übernehme ich, in Ihrem Auftrag, als Ihre Steuerberaterin!
Darüber hinaus sind insbesondere Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften und sonstige Unternehmen verpflichet jährlich fristgerecht Ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger, je nach Grösse der Gesellschaft, zu hinterlegen oder offenzulegen (sog. Publizitätspflicht). Auch diese Hinterlegung bzw. Offenlegung kann, in Ihrem Auftrag, durch mich erfolgen.
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